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   OVG Thüringen, 17.01.2005 - 4 KO 96/03   

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OVG Thüringen, 17.01.2005 - 4 KO 96/03 (https://dejure.org/2005,9831)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 17.01.2005 - 4 KO 96/03 (https://dejure.org/2005,9831)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 17. Januar 2005 - 4 KO 96/03 (https://dejure.org/2005,9831)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 3 Abs 1; ThürVwVfG § 2 Abs 2 Nr 1 idFv 25.11.2004; ThürVwVfG § 2 Abs 2 Nr 1; ThürVwVfG § 96a Abs 1 idFv 25.11.2004; ThürVwVfG § 80
    Erschließungsbeiträge; Erstattung der Kosten des isolierten kommunalabgabenrechtlichen Widerspruchsverfahrens, Verwaltungsverfahrensrecht; Kostenerstattung; isoliertes kommunalabgabenrechtliches Widerspruchsverfahren; Gleichbehandlung; Willkürverbot; Waffengleichheit; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Anwaltskosten, resultierend aus einem isolierten abgabenrechtlichen Widerspruchsverfahren ohne nachfolgendes verwaltungsgerichtliches Verfahren ; Erfordernis eines Rechtsschutzbedürfnisses im Rahmen einer Klage auf Erlass einer Kostengrundentscheidung ; ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; ThürVwVfG § 2 Abs. 2 Nr. 1 idFv 25.11.2004; ; ThürVwVfG § 2 Abs. 2 Nr. 1; ; ThürVwVfG § 96a Abs. 1 idFv 25.11.2004; ; ThürVwVfG § 80

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Isoliertes kommunalabgabenrechtliches Widerspruchsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2005, 793 (Ls.)
  • ZKF 2005, 118
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 23.07.1996 - VII B 42/96

    Keine Erstattung der notwendigen Aufwendungen im isolierten Einspruchsverfahren

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.01.2005 - 4 KO 96/03
    So darf für die Anforderungen, die an die Aufklärungspflicht der Behörden zu stellen sind, berücksichtigt werden, ob die Aufklärung im Verhältnis zu ihrem Erfolg einen nicht mehr vertretbaren Zeit- oder Arbeitsaufwand erfordert (BFH, Urteil vom 23.02.1967 - IV 344/65 -, BFHE 88, 134 [136]; vgl. allgemein auch BFH, Beschluss vom 23.07.1996 - VII B 42/96 -, BFHE 180, 529 [530]).

    Auch dort gibt es mit Billigung der einschlägigen Rechtsprechung für den im isolierten Einspruchsverfahren erfolgreichen Steuerpflichtigen keine Kostenerstattung (vgl. dazu BFH, Beschluss vom 23.07.1996 - VII B 42/96 -, BFHE 180, 529 [530]; BVerfG, a. a. O., S. 283 ff.).

  • BFH, 18.03.1988 - V R 206/83

    Anforderungen an die Änderung eines Umsatzsteuerbescheides - Definition der

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.01.2005 - 4 KO 96/03
    Nach ständiger Rechtsprechung der Finanzgerichte - die auf das hier vorliegende kommunalabgabenrechtliche Verfahren übertragbar ist - wird die Aufklärungspflicht der Behörden von der Zumutbarkeit begrenzt (vgl. BFH, Urteile vom 07.12.1955 - V z 183/54 S -, BFHE 62, 201 [203]; vom 09.03.1967 - V 96/64 -, BFHE 88, 223, [224] und vom 18.03.1988 - V R 206/83 -, zitiert nach Juris).
  • OVG Thüringen, 19.10.2000 - 4 VO 117/00

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht, Kosten; Zuziehung eines

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.01.2005 - 4 KO 96/03
    Für die Ungleichbehandlung des Widerspruchsführers, der bereits im Vorverfahren Erfolg hat, gegenüber dem Kläger, der erst im verwaltungsgerichtlichen Verfahren obsiegt (zur Entscheidung über die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten im Vorverfahren im Fall eines nachfolgenden Klageverfahrens Senatsbeschluss v. 19.10.2000 - 4 VO 117/00 - NVwZ-RR 2001, 487 = ThürVBl 2001, 108), kann der Gesetzgeber sachliche Gründe haben.
  • OLG Jena, 21.05.2002 - 3 U 1336/01

    Veranlagung für ein nicht im Eigentum des Gebührenschuldners stehenden

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.01.2005 - 4 KO 96/03
    Der Senat hatte nicht zu prüfen, ob den Klägern ein Anspruch auf Ersatz der Kosten des Widerspruchsverfahrens unter dem Gesichtspunkt der Amtshaftung bzw. der Staatshaftung (§ 1 Abs. 1 StHG) zusteht (vgl. dazu ThürOLG, Urteil vom 30.04.2002 - 3 U 1336/01 -, VIZ 2003, 99).
  • BFH, 23.02.1967 - IV 344/65

    Ausnahme von der Regel, dass Mindestschulden bei Kontokorrentverhältnissen als

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.01.2005 - 4 KO 96/03
    So darf für die Anforderungen, die an die Aufklärungspflicht der Behörden zu stellen sind, berücksichtigt werden, ob die Aufklärung im Verhältnis zu ihrem Erfolg einen nicht mehr vertretbaren Zeit- oder Arbeitsaufwand erfordert (BFH, Urteil vom 23.02.1967 - IV 344/65 -, BFHE 88, 134 [136]; vgl. allgemein auch BFH, Beschluss vom 23.07.1996 - VII B 42/96 -, BFHE 180, 529 [530]).
  • BFH, 07.12.1955 - V z 183/54 S

    Beweislast und Beweisregeln im Steuerprozess - Amtspflicht zur Sachaufklärung und

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.01.2005 - 4 KO 96/03
    Nach ständiger Rechtsprechung der Finanzgerichte - die auf das hier vorliegende kommunalabgabenrechtliche Verfahren übertragbar ist - wird die Aufklärungspflicht der Behörden von der Zumutbarkeit begrenzt (vgl. BFH, Urteile vom 07.12.1955 - V z 183/54 S -, BFHE 62, 201 [203]; vom 09.03.1967 - V 96/64 -, BFHE 88, 223, [224] und vom 18.03.1988 - V R 206/83 -, zitiert nach Juris).
  • BFH, 09.03.1967 - V 96/64

    Entscheidung zwischen einer Rückgängigmachung der Lieferung und einer

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.01.2005 - 4 KO 96/03
    Nach ständiger Rechtsprechung der Finanzgerichte - die auf das hier vorliegende kommunalabgabenrechtliche Verfahren übertragbar ist - wird die Aufklärungspflicht der Behörden von der Zumutbarkeit begrenzt (vgl. BFH, Urteile vom 07.12.1955 - V z 183/54 S -, BFHE 62, 201 [203]; vom 09.03.1967 - V 96/64 -, BFHE 88, 223, [224] und vom 18.03.1988 - V R 206/83 -, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 27.09.1989 - 8 C 88.88

    Kommunalabgabe - Widerspruchsverfahren - Kostenerstattung - Ausschluss

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.01.2005 - 4 KO 96/03
    § 2 Abs. 2 Nr. 1 ThürVwVfG a. F. hat die Anwendung der Erstattungsregelung des § 80 ThürVwVfG im isoliert gebliebenen abgabenrechtlichen Vorverfahren ausgeschlossen (vgl. bereits das Urteil des Senats vom 17.11.2004 - 4 KO 97/03 - ebenso im Ergebnis zu gleichlautenden Vorschriften in Verwaltungsverfahrensgesetzen anderer Bundesländer BVerwG, Urt. v. 27.09.1989 - 8 C 88/88 -, BVerwGE 82, 336 = NVwZ 1990, 651; OVG NW, Urt. v. 07.03.1997 - 3 A 169/78 -, DVBl. 1979, 787 und Urt. v. 26.04.1991 - 3 A 2504/89 -, NVwZ 1992, 585; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.02.1991 - 2 S 652/89 -, NVwZ 1992, 584).
  • BVerfG, 20.06.1973 - 1 BvL 9/71

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Kostenerstattung im isolierten

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.01.2005 - 4 KO 96/03
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Frage einer willkürlichen Ungleichbehandlung durch den Ausschluss des Ersatzes der Anwaltskosten für den im Vorverfahren obsiegenden Steuerpflichtigen nach einer früheren Fassung der Abgabenordnung geprüft und im Ergebnis verneint (BVerfG, Beschluss vom 20.06.1973 - 1 BvL 9, 10/71 -, BVerfGE 35, 283 ff. [292 ff., 294 ff.]).
  • OVG Thüringen, 21.06.2004 - 4 KO 1093/03

    Abgabenrecht, Verwaltungsverfahrensrecht; Abgabenordnung; Abwasser;

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.01.2005 - 4 KO 96/03
    Der Senat kommt indes auch unter Heranziehung dieser weiteren Auslegungskriterien zu dem Schluss, dass die Anwendung des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes in kommunalabgabenrechtlichen Verfahren, in denen über die Verweisungsvorschrift des § 15 ThürKAG die dort genannten Vorschriften der AO 1977 entsprechend anzuwenden sind, grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. schon Urteil des Senats vom 07.06.2004 - 4 KO 1093/03).
  • OVG Thüringen, 17.11.2004 - 4 KO 97/03

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge, Verwaltungsverfahrensrecht;

  • OVG Thüringen, 21.08.2000 - 4 ZEO 1239/98

    Erschließungsbeiträge; Zur Frage der Anwendbarkeit des Thüringer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.1991 - 3 A 2504/89

    Isoliertes Vorverfahren; Erschließungsbeitragsbescheid; Kostenerstattung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.1979 - III A 169/78
  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.1991 - 2 S 652/89

    Unanwendbarkeit des § 80 VwVfG BW auf das kommunalabgabenrechtliche

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.01.2009 - 1 O 166/08

    Zur Streitwertfestsetzung in Streitverfahren über die Kostenerstattungspflicht im

    Werden die im Rahmen des Vorverfahrens entstandenen Rechtsanwaltskosten erst nach Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens - etwa in einer fiktiven Kostenrechnung - beziffert, können diese grundsätzlich für die Bemessung des Streitwertes als der sich für den Rechtsmittelführer ergebenden Bedeutung der Sache zugrunde gelegt werden (vgl. auch: OVG Thüringen, Urteil vom 17. Januar 2005 - Az.: 4 KO 96/03 -, zitiert nach juris. Dies gilt nicht nur für den Fall, dass die angeführten Rechtsanwaltskosten - ungeachtet des Streites über die Erstattungspflicht - unstreitig sind, sondern auch dann, wenn zwischen den Beteiligten bereits schon Streit über den Umfang der etwaigen Kostenentstehung und -erstattung besteht. Denn der Rechtsmittelführer erstrebt mit seiner auf eine positive Kostenlastentscheidung nebst Erklärung der Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren gerichteten Klage die Erstattungsfähigkeit der ihm gegenüber noch geltend zu machenden oder bereits geltend gemachten Rechtsanwaltskosten. Darin liegt die sich für ihn ergebende Bedeutung der Sache. Demgegenüber stellt § 52 Abs. 1 GKG nicht auf ein etwaiges (gegenläufiges) Interesse des Rechtsmittelgegners ab.
  • VG Gelsenkirchen, 13.01.2011 - 13 K 774/09

    Straßenausbaubeitrag; Fahrbahnausbau; Kanalerneuerung; Mehrfacherschließung;

    Umdrucks und vom 14. Oktober 2005 - 15 A 240/04 - und Urteil vom 25. Januar 2005 - 15 A 548/03 - ZKF 2005, S. 118 f. = NVwZ-RR 2006, S. 63 ff.
  • VG Osnabrück, 06.12.2005 - 1 A 257/05

    Abgabe; Abgabenpflicht; Artzuschlag; Aufwand; Aufwandsverteilung;

    Dabei tritt die Unangemessenheit der gewählten Rechtsgestaltung stets dann zu Tage, wenn sie überhaupt keinem wirtschaftlichen Zweck dient, mithin ein vernünftiger wirtschaftlicher Grund nicht zu entdecken ist und verständige Parteien in Anbetracht des wirtschaftlichen Sachverhalts und des erstrebten wirtschaftlichen Ziels die konkrete rechtliche Ausgestaltung des Übertragungsakts als unpassend nicht wählen würden (BFH, Urteil vom 20.03.2002, I R 63/99, BFHE 198, 506 ff.; Urteil vom 17.01.1991, IV R 132/85, BFHE 163, 449 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.02.2000, a.a.O.; OVG Münster, Urteil vom 25.01.2005, 15 A 548/03; ZKF 2005, 118 f.; Urteil vom 21.04.1997, 3 A 3508/92, NVwZ-RR 1998, 584 ff.; VG Augsburg, Urteil vom 22.07.1999, a.a.O.).
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